Aufwendungen für Opern-, Konzert- und Theaterkarten als Werbungskosten
Ein Steuerpflichtiger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Betriebsdirektor eines Opernhauses und machte ua Aufwendungen für Opern-, Konzert- und Theaterkarten als Werbungskosten geltend, welche das Finanzamt nicht anerkannte.