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BFGjournal Einkommensteuer

Bindungswirkung im Einkommensteuerverfahren an die Liste der spendenbegünstigten Empfänger

(Bild: © iStock)

Der Eintrag in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger nach § 4a Abs 4 EStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2009 (StRefG 2009), BGBl I 2009/26, entfaltet Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren des Spenders und ist im Einkommensteuerverfahren des Spenders nach § 18 Abs 1 Z 8 lit a Teilstrich 2 EStG materiellrechtliche Voraussetzung (Tatbestandsvoraussetzung) für den Spendenabzug.

https://soundcloud.com/linde_media/bindungswirkung-im-einkommensteuerverfahren-an-die-liste-der-spendenbegunstigten-empfanger

 

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